Natürliches Tageslicht am Arbeitsplatz spielt eine zentrale Rolle für Gesundheit, Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter – und ist sogar gesetzlich vorgeschrieben. Denn Tageslicht beeinflusst unseren biologischen Rhythmus, reguliert den Hormonhaushalt und wirkt sich positiv auf Konzentration, Stimmung und Motivation aus.
Gerade im Herbst und Winter oder an trüben Tagen leiden viele Menschen unter Müdigkeit, Kopfschmerzen und Antriebslosigkeit – oft ausgelöst durch fehlendes Tageslicht. Studien zeigen: Wer tagsüber genügend Sonnenlicht erhält, leidet seltener unter Augenbeschwerden und Erschöpfung.
Gesetzliche Vorgaben zu Tageslicht am Arbeitsplatz
Die Arbeitsstätten-Richtlinie (ASR) sieht in der ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung" eine ausreichende Versorgung mit Tageslicht vor. Ziel ist eine möglichst natürliche und gesunde Lichtumgebung zu schaffen. Die empfohlenen Beleuchtungsstärken variieren, je nach Arbeitsplatz.
An Montagearbeitsplätzen werden z.B. Beleuchtungsstärkewerte von 750 bis 1.000 Lux, an Büroarbeitsplätzen zwischen 500 und 750 Lux empfohlen. Eine durchdachte Lichtplanung am Arbeitsplatz sorgt nicht nur für ein angenehmes Raumklima, sondern auch für höhere Konzentration und eine gesteigerte Produktivität der Mitarbeiter.
Ganzjährig ausreichend Tageslicht am Arbeitsplatz
In der Regel sorgen Fenster in der Fassade für Tageslicht am Arbeitsplatz. Bei einer Raumtiefe bis 4,5 m und normaler Fensterhöhe ist meist eine ausreichende Lichtversorgung gegeben. Allerdings können Faktoren wie enge Bebauung, dichte Bepflanzung oder die Jahreszeit den Tageslichteintrag stark beeinflussen.
Eine unabhängige und gleichmäßige Ausleuchtung lässt sich durch Dachoberlichter wie Lichtbänder, Lichtkuppeln oder Flachdachfenster erreichen. Diese fangen das Zenitlicht – also Licht von oben – ein, das bis zu dreimal heller ist als seitlich einfallendes Licht durch Fassadenfenster. Zudem spielen auch die Raumtiefe, sowie komplexe Möbel oder Regalplatzierungen keine Rolle mehr, da das Tageslicht gleichmäßig von oben auf die Arbeitsplätze treffen kann.
Fensterlose Arbeitsplätze – im Ausnahmefall möglich
Eine Sichtverbindung nach Außen beugt dem Gefühl des Eingeschlossenseins vor und wirkt Ermüdung entgegen. Aus diesem Grund sollten nicht nur Arbeitsplätze, sondern auch Besprechungs- und Pausenräume so gestaltet sein, dass sie eine Sichtverbindung nach Außen ermöglichen. Jedoch ist es nicht immer und überall möglich, Mitarbeitern diese Sichtverbindung am Arbeitsplatz zu bieten. Die Arbeitsstättenverordnung sieht daher Ausnahmen vor, für Räume in denen sich Mitarbeiter nur kurzzeitig aufhalten, wie Lagerräume oder Archive. Ausnahmen gelten zum Beispiel auch für unterirdische Arbeitsplätze wie Tiefgaragen, kulturelle Einrichtungen und Verkaufsräume, sowie in Bahn- und Flughäfen oder Einkaufszentren.
Zum Ausgleich: Längere Pausen mit Tageslicht
Immer mehr Menschen verbringen den Großteil ihres Tages in geschlossenen Räumen. Um den Mangel an natürlichem Tageslicht auszugleichen, sollte daher auf genügend Pausen im Freien geachtet werden. Ein kurzer Spaziergang an der frischen Luft sorgt für mehr Energie, bessere Konzentration und gute Laune – und unterstützt gleichzeitig die körperliche Gesundheit.
Tageslicht am Arbeitsplatz ist weit mehr als nur eine gesetzliche Anforderung – es ist ein entscheidender Faktor für Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit. Mit der richtigen Lichtplanung, cleverer Architektur und ausreichend Pausen im Freien lässt sich das natürliche Licht optimal nutzen – zum Vorteil von Mitarbeitern und Unternehmen gleichermaßen.
