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RWA-Wartung – Gesetzliche Pflicht nach DIN 18323

Die regelmäßige Wartung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) ist gesetzlich vorgeschrieben und spielt eine entscheidende Rolle für den baulichen Brandschutz. Bauherren oder Betreiber unterliegen hier der Sorgfaltspflicht – denn im Ernstfall entscheidet die Funktionstüchtigkeit der RWA über Menschenleben.

Eine unterlassene RWA Wartung kann schwerwiegende Folgen haben:

Neben Bußgeldern, Betriebsschließungen und dem Verlust von Gewährleistungsansprüchen drohen bei einem Versagen der Anlage im Brandfall auch zivil- oder strafrechtliche Konsequenzen.

Doch Wartung ist nicht gleich Wartung: Nur eine fachgerechte und ganzheitliche Funktionsprüfung durch eine qualifizierte Fachfirma stellt sicher, dass die RWA im Ernstfall zuverlässig funktioniert und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

 

Ablauf einer RWA-Wartung nach DIN 18323

Eine RWA-Wartung erfolgt nach den Vorgaben der DIN 18232 und beinhaltet mehrere Prüfschritte, die sicherstellen, dass die Anlage technisch einwandfrei und jederzeit einsatzbereit ist.

Zunächst wird die Rauch- und Wärmeabzugsanlage auf bauliche Veränderungen überprüft. Fachfirmen kontrollieren, ob nachträgliche Einbauten oder Umbauten die Steuerung oder Leistungsfähigkeit der Anlage beeinträchtigen könnten. Alle Funktionsteile werden im eingebauten Zustand visuell begutachtet.

Im nächsten Schritt erfolgt die Funktionsprüfung der RWA durch eine Probeauslösung. Dabei werden sämtliche Alarmkästen, Öffnungsaggregate und Steuerzentralen getestet. Bei elektrischen RWA-Anlagen (24 Volt) werden zusätzlich Rauchmelder, Steuerzentralen und Akkus überprüft. Bei pneumatisch gesteuerten Anlagen erfolgt die Kontrolle der CO₂-Druckflaschen.

Alle beweglichen Komponenten werden gründlich gereinigt. Verschlissene oder beschädigte Teile ersetzt die Fachfirma nach Rücksprache mit dem Betreiber durch Originalersatzteile, um die volle Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.

Abschließend werden sämtliche Arbeiten, Messergebnisse und Prüfschritte dokumentiert. Diese Nachweise sind wichtig, um im Schadensfall die gesetzlich vorgeschriebene Wartungspflicht nachweisen zu können.

 

Wer darf eine RWA-Anlage warten?

Nach DIN 18 232 dürfen Wartungsarbeiten an RWA-Anlagen ausschließlich von qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. INDU LIGHT ist eine dieser zertifizierten Fachfirmen. Wir übernehmen die regelmäßige Wartung und Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen – herstellerunabhängig und nach allen geltenden Normen und Vorschriften. Auch Produkte anderer Hersteller werden von uns fachgerecht überprüft und gewartet.

 

Wie oft muss eine RWA-Anlage überprüft und gewartet werden?

Die DIN 18232 schreibt eine regelmäßige Wartung in festen Zeitabständen vor – in der Regel mindestens einmal pro Jahr.

Je nach Nutzung, Umgebungseinflüssen oder Betriebsbedingungen können jedoch kürzere Intervalle sinnvoll oder erforderlich sein.

Durch eine jährliche Wartung wird sichergestellt, dass:

  • die RWA-Anlage im Ernstfall sofort funktionsfähig ist,
  • Haftungsrisiken für Betreiber minimiert werden,
  • und alle gesetzlichen Brandschutzanforderungen erfüllt bleiben.

 

Regelmäßige RWA Wartung schützt Leben und Betrieb

Eine regelmäßige und fachgerechte RWA-Wartung ist nicht nur gesetzliche Pflicht – sie ist ein zentraler Baustein im vorbeugenden Brandschutz. Nur wenn alle Komponenten zuverlässig funktionieren, kann die Anlage im Brandfall Rauch und Wärme wirksam ableiten und Menschenleben schützen.

Mit einer qualifizierten Fachfirma wie INDU LIGHT sind Sie auf der sicheren Seite – von der Inspektion über die Wartung bis zur lückenlosen Dokumentation.